Gültig für folgende Fahrzeuge
Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Fahren von einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr leistet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Mindestalter
Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor dem 15. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden, eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich
Ausbildung
- Theorie: 6 Grundstoffunterrichte (a 90 min)
- Praxis: 90 Minuten praktische Übungen