Allgemeines zum Führerschein Klasse AM
Gültig für folgende Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - (bisher Klasse M) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Mindestalter
Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor dem 15. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die praktische Prüfung 1 Monat vor dem betreffenden Geburtstag.Ausbildung
Theorie:12 Grundstoffunterricht (a 90 min) bei Ersterteilung
2 Klassenspezifische Unterrichte (a 90 min) A
Praxis:
Die Ausbildung folgt den Richtlinien der Fahrschüler Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich dabei nach dem individuellen Lernfortschritt des einzelnen Schülers - die Ausbildung erfolgt nach einem Stufenprinzip.
Grundfahraufgaben
| Slalom (4 x 7m Abstand) | obligatorisch |
| Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | obligatorisch |
| Ausweichen ohne Abbremsen oder | fakultativ |
| Ausweichen nach Abbremsen | fakultativ |
| Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus oder | fakultativ |
| Stop and Go oder | fakultativ |
| Kreisfahrt (4,5m Halbmesser) | fakultativ |
Prüfungen
Theorie:Bei Ersterwerb:
20 Grundstoff-Fragen und 10 Zusatzstoff-Fragen
Bei Erweiterung:
10 Grundstoff-Fragen und 10 Zusatzstoff-Fragen
Praxis:
Die praktische Prüfung für den Führerschein dauert insgesamt 55 Minuten und führt über Strecken innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Es werden 4 Grundfahraufgaben geprüft.