Allgemeines zum Führerschein Klasse A
Gültig für folgende Fahrzeuge
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Mindestalter
Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor dem 24. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem betreffenden Geburtstag. Das Mindestalter ist bei zweijährigem Besitz.Ausbildung ohne Vorbesitz der Klasse A2
Theorie:12 Grundstoffunterricht (a 90 min) bei Ersterteilung
6 Grundstoffunterrichte (a 90 min) bei Erweiterung
4 Klassenspezifische Unterrichte (a 90 min) A
Praxis:
Die Ausbildung folgt den Richtlinien der Fahrschüler Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich dabei nach dem individuellen Lernfortschritt des einzelnen Schülers - die Ausbildung erfolgt nach einem Stufenprinzip.
Des Weiteren beinhaltet die praktische Ausbildung 12 Sonderfahrten (Pflichtfahrten a 45min), die sich wie folgt zusammen setzen:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Nach Abschluss der Sonderfahrten finden noch Übungsstunden zur Prüfungsvorbereitung statt.
Grundfahraufgaben
| Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindkeit (5 x 3,5m Abstand) | obligatorisch |
| Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | obligatorisch |
| Ausweichen ohne Abbremsen | obligatorisch |
| Ausweichen nach Abbremsen | obligatorisch |
| Slalom (4 x 7m Abstand) oder | fakultativ |
| Langer Slalom (4 x 9m / 2 x 7m Abstand) | fakultativ |
| Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus oder | fakultativ |
| Stop and Go oder | fakultativ |
| Kreisfahrt (4,5m Halbmesser) | fakultativ |
Ausbildung mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 = Stufenaustieg
Theorie:Keine theoretische Ausbildung notwendig
Praxis:
Die Ausbildung folgt den Richtlinien der Fahrschüler Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich dabei nach dem individuellen Lernfortschritt des einzelnen Schülers - die Ausbildung erfolgt nach einem Stufenprinzip.
Sonderfahrten sind nicht notwendig.
Grundfahraufgaben
| Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindkeit (5 x 3,5m Abstand) | obligatorisch |
| Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | obligatorisch |
| Ausweichen ohne Abbremsen | obligatorisch |
| Ausweichen nach Abbremsen | obligatorisch |
Prüfungen
Theorie:Bei Ersterwerb:
20 Grundstoff-Fragen und 10 Zusatzstoff-Fragen
Bei Erweiterung (Vorbesitz Klasse B, nicht bei zweijährigem Vorbesitz A2):
10 Grundstoff-Fragen und 10 Zusatzstoff-Fragen
Praxis:
Die praktische Prüfung für den Führerschein dauert insgesamt 70 Minuten (60 Minuten bei Stufenaufstieg) und führt über Strecken innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Es werden 6 bzw. 4 Grundfahraufgaben (bei Stufenaufstieg) geprüft.