Eintragung Schlüsselzahl B96
Allgemein
Bei der Schlüsselzahl B96 handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse, sie ist lediglich eine Ergänzung zur Klasse B. Die Fahrschule stellt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung aus, diese muss beim zuständigen Landratsamt eingereicht werden.Gültig für folgende Fahrzeuge
Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 4,25 t nicht überschreiten.
Mindestalter
Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem betreffenden Geburtstag.
Schulungsinhalte
Theoretischer Unterricht im Umfang von mindestens 150 MinutenMindestens 210 Minuten praktische Inhalte , die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können.