ALLGEMEINES ZUM FÜHRERSCHEIN KLASSE B196
Gültig für folgende Fahrzeuge
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Mindestalter
25 Jahre und 5 Jahre lang im Besitz der Klasse B.Ausbildung
Theorie:4 Klassenspezifische Unterrichte (a 90 min) A.
Praxis:
Die Ausbildung folgt den Richtlinien der Fahrschüler Ausbildungsordnung.